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Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten: Ein Leitfaden für Anleger
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Was ist die SFDR?
Die SFDR schreibt vor, dass Vermögensverwalter nachhaltigkeitsbezogene (ESG-bezogene) Kriterien bei ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen müssen und dass Fonds nach ihrer „Umweltverträglichkeit“ eindeutig eingestuft und ihre Ziele, Richtlinien, Verfahren in Prospekten, auf Websites und in regelmäßig erscheinenden Berichten dokumentiert werden. Eine zweite wichtige Maßnahme war die Vorschrift, dass Vermögensverwalter die negativen Auswirkungen ihrer Investitionen nach dem „Comply-or-Explain“-Prinzip sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Fondsebene anhand 18 vorgeschriebener obligatorischer ESG-Indikatoren bemessen müssen.
Die SFDR betrifft alle Finanzmarktteilnehmer einschließlich OGAW-Vermögensverwalter, Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds, AIFM und Berater. Die Europäische Union (EU) erhofft sich davon neue Kapitalzuflüsse zu nachhaltigen Investitionen, die Erarbeitung gemeinsamer Richtlinien und einer einheitlichen Sprache, um „Greenwashing“ zu vermeiden und eine langfristige Orientierung zu fördern.
*SFDR, Sustainable Finance Disclosure Regulation EU 2019/2088. Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj
Welche Folgen hat dies für die Fondsbranche und Carmignac?
Für Vermögensverwalter, die bereits nachhaltige Anlagestrategien verfolgen, dürfte die SFDR kein Problem darstellen. Da wir schon seit Langem Unterzeichner der UNPRI sind, die Vorschriften zur Überwachung der CO2-Emissionen und Transparenz des Fonds (französisches Energiewendegesetz) einhalten und über eine (französische und belgische) SRI-Label-Zertifizierung verfügen, waren nach den Befunden der Lückenanalyse von Carmignac keine nennenswerten Umstellungen im Hinblick auf die SFDR-Vorschriften erforderlich.
Für die Vermögensverwalter mussten drei Hauptarbeitsbereiche organisiert werden.
Rechts- und Nachhaltigkeitsteams waren mit der Überarbeitung der Fondsprospekte beschäftigt;
Nachhaltigkeits- und Datenverwaltungsteams haben das Berichtswesen des Fonds modernisiert;
Websites wurden geprüft, mit Schwerpunkt auf dem „SFDR-Tab“.
Die Unterteilung der Fondspalette nach „Grüntönen“ war dabei wahrscheinlich für die meisten Vermögensverwalter die schwierigste Aufgabe.
Was versteht Carmignac unter den SFDR-Fondskategorien?
In der ESG-Buchstabensuppe gibt es nun auch Zahlen!
Die SFDR-Fondskategorien: Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9.
Angesichts der offiziellen Umsetzungseile, durch die Finanzbehörden in den einzelnen Ländern zur Bearbeitung der vorvertraglichen Vereinbarung, oblag es den Vermögensverwaltern, ihre Fonds zu kategorisieren, was zu einigen Diskrepanzen geführt hat.
Carmignac hat einen konservativen Ansatz bei der Fonds-Kategorisierung bevorzugt. Wir bevorzugen es, mit unseren Fondsklassifizierungen vertraut und in unserem Ansatz transparent zu sein. Wir hoffen, dass die folgenden Dokumentationen hilfreich sein werden, um die neuen Wettbewerbsbedingungen unserer Anleger zu verstehen und die Vergleichbarkeit ihrer Anlageentscheidungen zu verbessern.
Was sind unsere neuen Berichte, und was nützen sie den Anlegern?
Diese Berichte werden in Verbindung mit den monatlichen ESG- und CO2-Factsheets herausgegeben.