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Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten: Ein Leitfaden für Anleger

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Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR) hat eine neue Epoche im nachhaltigen Mainstream-Investment-Angebot eingeläutet. Die SFDR ist aus dem Aktionsplan für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums hervorgegangen, der im März 2018 von der Europäischen Kommission initiiert wurde. Die Frist für die Umsetzung endete am 10. März 2021.

Was ist die SFDR?

Die SFDR schreibt vor, dass Vermögensverwalter nachhaltigkeitsbezogene (ESG-bezogene) Kriterien bei ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen müssen und dass Fonds nach ihrer „Umweltverträglichkeit“ eindeutig eingestuft und ihre Ziele, Richtlinien, Verfahren in Prospekten, auf Websites und in regelmäßig erscheinenden Berichten dokumentiert werden. Eine zweite wichtige Maßnahme war die Vorschrift, dass Vermögensverwalter die negativen Auswirkungen ihrer Investitionen nach dem „Comply-or-Explain“-Prinzip sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Fondsebene anhand 18 vorgeschriebener obligatorischer ESG-Indikatoren bemessen müssen.

Die SFDR betrifft alle Finanzmarktteilnehmer einschließlich OGAW-Vermögensverwalter, Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds, AIFM und Berater. Die Europäische Union (EU) erhofft sich davon neue Kapitalzuflüsse zu nachhaltigen Investitionen, die Erarbeitung gemeinsamer Richtlinien und einer einheitlichen Sprache, um „Greenwashing“ zu vermeiden und eine langfristige Orientierung zu fördern.

*SFDR, Sustainable Finance Disclosure Regulation EU 2019/2088. Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj

Welche Folgen hat dies für die Fondsbranche und Carmignac?

Für Vermögensverwalter, die bereits nachhaltige Anlagestrategien verfolgen, dürfte die SFDR kein Problem darstellen. Da wir schon seit Langem Unterzeichner der UNPRI sind, die Vorschriften zur Überwachung der CO2-Emissionen und Transparenz des Fonds (französisches Energiewendegesetz) einhalten und über eine (französische und belgische) SRI-Label-Zertifizierung verfügen, waren nach den Befunden der Lückenanalyse von Carmignac keine nennenswerten Umstellungen im Hinblick auf die SFDR-Vorschriften erforderlich.

Für die Vermögensverwalter mussten drei Hauptarbeitsbereiche organisiert werden.

  • Rechts- und Nachhaltigkeitsteams waren mit der Überarbeitung der Fondsprospekte beschäftigt;

  • Nachhaltigkeits- und Datenverwaltungsteams haben das Berichtswesen des Fonds modernisiert;

  • Websites wurden geprüft, mit Schwerpunkt auf dem „SFDR-Tab“.

Die Unterteilung der Fondspalette nach „Grüntönen“ war dabei wahrscheinlich für die meisten Vermögensverwalter die schwierigste Aufgabe.

Was versteht Carmignac unter den SFDR-Fondskategorien?

In der ESG-Buchstabensuppe gibt es nun auch Zahlen!
Die SFDR-Fondskategorien: Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9.


Angesichts der offiziellen Umsetzungseile, durch die Finanzbehörden in den einzelnen Ländern zur Bearbeitung der vorvertraglichen Vereinbarung, oblag es den Vermögensverwaltern, ihre Fonds zu kategorisieren, was zu einigen Diskrepanzen geführt hat.

Carmignac hat einen konservativen Ansatz bei der Fonds-Kategorisierung bevorzugt. Wir bevorzugen es, mit unseren Fondsklassifizierungen vertraut und in unserem Ansatz transparent zu sein. Wir hoffen, dass die folgenden Dokumentationen hilfreich sein werden, um die neuen Wettbewerbsbedingungen unserer Anleger zu verstehen und die Vergleichbarkeit ihrer Anlageentscheidungen zu verbessern.

  • Carmignacs „Artikel 6“-Fonds

    Fonds, die Artikel 6 der SFDR entsprechen, berücksichtigen das (ESG-bezogene) Nachhaltigkeitsrisiko bei ihren Anlageentscheidungen. Dazu müssen sie es in ihre Due Diligence integrieren und eine Bewertung der potenziellen Auswirkungen dieser Risiken auf das Finanzergebnis des Unternehmens vornehmen. Alle Fonds von Carmignac erfüllen die Anforderungen, das Nachhaltigkeitsrisiko durch ESG-Integration zu steuern, nicht nachhaltige Unternehmen nach unseren Werten oder Nachhaltigkeitslabels herauszufiltern und sich aktiv zu engagieren und bei Unternehmen zu ESG-Risiken abzustimmen. Was ist der Unterschied zu Artikel 8 oder 9? Die ESG-Analyse und die Minderung des Nachhaltigkeitsrisikos sind unter anderem bei Artikel-6-Fonds Bestandteil des Anlageprozesses. Wir lassen jedoch die Möglichkeit ihrer Entwicklung zu Artikel-8-Fonds offen!

  • Carmignacs „Artikel 8“-Fonds

    Carmignacs Artikel-8-Fonds, die umwelt-, gesellschafts- oder governancebezogene Merkmale bewerben, haben bereits ein nationales Nachhaltigkeitslabel erhalten oder eine Zertifizierung beantragt. Dies ist die nahezu beste Bestätigung von dritter Seite, dass wir stringente und belastbare Nachhaltigkeitsrichtlinien und -verfahren in unseren Fonds angewandt haben. Die ESG-bezogenen Merkmale werden erreicht durch 1) verbindliche Ausschlüsse von besonders schädlichen Sektoren für Umwelt und Gesellschaft, 2) positive Suche nach Unternehmen, die ökologischen und sozialen Nutzen schaffen und über eine gute Unternehmensführungspraxis verfügen 3) Verpflichtung zu einem Low-Carbon-Ansatz. All diese Fonds haben zumindest teilweise nachhaltig investiert, und die Allokation dieser Investitionen ist in unseren neuen vierteljährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsberichten (Sustainability Reports) angegeben. Man kann diese Artikel-8-Fonds im Hinblick auf ihre nachhaltigen Investitionen und CO2-Emissions-Richtlinien als „Hybride“ bezeichnen.

  • Carmignacs „Artikel 9“-Fonds

    Carmignacs Artikel-9-Fonds haben sich ein messbares Nachhaltigkeitsziel gesetzt, das für die Anlageentscheidungen und die Festlegung des Anlageuniversums maßgeblich ist. Auch hier könnte es wieder Verwirrung bezüglich der Kategorien geben. Wie in den Technischen Regulierungsstandards (RTS, Februar 2021) beschrieben, unterscheiden sich Artikel-8- und Artikel-9-Fonds nur geringfügig. In beiden Fällen ist die „Do No Significant Harm“-Klausel (Überwachung von menschenrechtsbezogenen und geschäftlichen Kontroversen und Vermeidung von Beeinträchtigungen anderer Umwelt- und Sozialkriterien) und die Vorschrift zur Messung nachteiliger Folgen enthalten. Der Hauptunterschied besteht in der Erklärung eines messbaren Nachhaltigkeitsziels für Artikel-9-Fonds und die deutliche und maßgebliche Absicht, in „nachhaltige Anlagen“ (die zum Nachhaltigkeitsziel beitragen) zu investieren.

Was sind unsere neuen Berichte, und was nützen sie den Anlegern?

  • Angaben zur Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene

    Dieser Bericht enthält kurzgefasste Angaben und Links zu unseren Maßnahmen bezüglich der wichtigen Artikel 2-11 der SFDR. Er ist in der Rubrik „Richtlinien und Berichte“ unserer Website „Verantwortliches Investieren“ zu finden.

  • Angaben zur Nachhaltigkeit auf Fondsebene

    Dieser Bericht ist eine zweiseitige Übersicht über die Kategorie, die Anlagestrategie und ESG-bezogenen Verfahren jedes Fonds, um nur einige der zuvor festgelegten Vorschriften in der RTS-Vorlage für Offenlegungen für Websites zu nennen. Diese Berichte auf Fondsebene sind auf den Websites der Fonds unter der Rubrik „Richtlinien und Berichte“ und auf unserer Fondswebsite „Verantwortliches Investieren“ verfügbar.

  • Vierteljährlicher Nachhaltigkeitsbericht

    Dieser Bericht gibt eine grafische Darstellung der Entwicklung der Anlagen des Fonds im Vergleich zu wichtigen ESG-Indikatoren. Er stellt den Schaden und Nutzen für Gesellschaft und Umwelt im Vergleich zum Referenzindikator des Fonds sowie die Übereinstimmung der Anlagen mit den Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs) dar. Er befasst sich mit den Anlageklassen Aktien und Unternehmensanleihen; wir beabsichtigen jedoch, demnächst auch unsere ESG-Bewertung von Staatsanleihen in den Bericht aufzunehmen. Diese Berichte auf Fondsebene sind auf den Websites der Fonds unter der Rubrik „Richtlinien und Berichte“ und auf unserer Fondswebsite „Verantwortliches Investieren“ verfügbar.

  • Übersicht, SFDR und Glossar

    Diese kompakte Tabelle gibt einen Überblick über Carmignacs Artikel-8- und Artikel-9-Fonds und ihre hauptsächlichen ESG-Strategien.


Diese Berichte werden in Verbindung mit den monatlichen ESG- und CO2-Factsheets herausgegeben.

Weitere Informationen zu der SFDR finden Sie unter der Rubrik „Verantwortliches Investieren“