1. Wichtig

Eine Anlage in einen OGA oder ein damit verbundenes Produkt sollte nur nach Prüfung der aktuellen aufsichtsrechtlichen Dokumente erfolgen.

Die Prospekte, KIDs (Key Investor Documents), KIIDs (Key Investor Information Documents) und Jahresberichte aller OGA, die von der Autorité des Marchés Financiers (französische Finanzmarktaufsichtsbehörde oder AMF), der Commission de Surveillance du Secteur Financier (luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde oder CSSF) und der Financial Conduct Authority (FCA) zugelassen und/oder genehmigt wurden, sind auf den jeweiligen Websites verfügbar.

Die übrigen aufsichtsrechtlichen Dokumente sind auf Anfrage bei Carmignac, 24 place Vendôme, 75001 Paris, Frankreich, erhältlich.

Die Anlage in Finanzprodukte ist mit Risiken verbunden. Der Wert eines Anteils an einer SICAV, eines Anteils an einer FCP , einer ICAV oder eines Anteils an einer OEIC spiegelt den Wert der im Portfolio gehaltenen Wertpapiere und Vermögenswerte wider und ist Marktschwankungen unterworfen.

Die Anleger können ihr Kapital teilweise oder ganz verlieren, da das Kapital der Fonds nicht garantiert ist.

2. Referenzindikatoren

  • Preisnotierungen: Die Daten zu den Referenzindikatoren werden von Dritten zur Verfügung gestellt, die die alleinigen Eigentümer dieser Daten sind. Der veröffentlichte Index ist der Schlussstand des Indexes.

  • Bis zum 31. Dezember 2012 wurden die Aktienindizes der Referenzindikatoren ex-Dividende berechnet. Seit dem 1. Januar 2013 werden sie mit reinvestierten Nettodividenden berechnet und ihre Wertentwicklung wird nach der Verkettungsmethode dargestellt.

3. Richtlinien für die beste Auswahl

Alle Wertpapierdienstleister sind verpflichtet, bei der Ausführung von Aufträgen, die sich aus Anlageentscheidungen für die Portfolios ergeben, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln.

Zu diesem Zweck ist Carmignac in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft und in Anbetracht der Art ihrer Tätigkeit verpflichtet, Intermediäre auszuwählen, deren Ausführungspolitik das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Aufträgen im Namen ihrer Kunden gewährleistet.

Carmignac bleibt jedoch für die bestmögliche Ausführung bei der Abwicklung bestimmter direkt am Markt getätigter Geschäfte verantwortlich.

In Übereinstimmung mit den Vorschriften hat Carmignac eine Politik der Auftragsausführung eingeführt, die es ihr ermöglicht, das bestmögliche Ergebnis für die Kundenaufträge zu erzielen. Die Grundsätze der Auftragsausführung sehen insbesondere vor, dass die Aufträge unter Berücksichtigung der Marktbedingungen rechtzeitig und korrekt erfasst und bearbeitet werden.

Diese Grundsätze der Auftragsausführung beruhen auf:

  • ein standardisiertes Verfahren für die Auswahl von Finanzintermediären und Gegenparteien
  • ein Verfahren für die Auswahl von Ausführungsplätzen
  • ein Verfahren zur Überwachung der Anwendung der festgelegten Grundsätze, das auf der Analyse der tatsächlichen Transaktionen beruht.
  • eine formalisierte Governance ("Broker Committee").

Carmignac wendet einen multikriteriellen Ansatz an, um Intermediäre auszuwählen, die die beste Ausführung von Börsenaufträgen garantieren.

Die angewandten Kriterien sind sowohl quantitativ als auch qualitativ. Sie hängen von den Märkten ab, für die die Intermediäre Dienstleistungen erbringen, und zwar sowohl in Bezug auf das geografische Gebiet (globale, paneuropäische oder lokale Intermediäre) als auch in Bezug auf die gehandelten Finanzinstrumente (Intermediäre, die auf Aktien-, Zins-, Wandel- oder Derivatemärkte spezialisiert sind).

Jedes Analysekriterium wird einer Bewertung unterzogen, der ein Gewichtungskoeffizient zugewiesen wird, so dass ein Gesamtrating vergeben werden kann, das anschließend eine Rangfolge aller untersuchten Intermediäre ermöglicht. Die Methodik zur Berechnung des Votums (Gewichtungen/Kriterien) wird regelmäßig vom Trading Desk überprüft und dem Brokerausschuss zur Genehmigung vorgelegt.

Die Kontakte mit neuen Dienstleistern, die vom Trading Desk gesteuert und von einem eigens dafür eingerichteten operativen Ausschuss "Due Diligence" überwacht werden, sind ebenfalls Gegenstand einer besonderen Überprüfung durch den Maklerausschuss.

Die endgültige Liste der bewerteten Intermediäre/Gegenparteien unterliegt der Validierung/Überprüfung durch den Maklerausschuss, der die "Ruhendstellung" oder "Beendigung von Beziehungen" feststellt.

Die Analysekriterien umfassen vor allem:

  • die Qualität der Ausführung: Vermittlungskosten, geografische Abdeckung, Algorithmen, Status als systemischer Internalisierer, Marktzugang usw;
  • die Qualität der Dienstleistung: Berichterstattung, Zugänglichkeit der Informationen, ihre Relevanz und Zuverlässigkeit, Weiterverfolgung der Aufträge, zur Verfügung gestellte Instrumente (FIX, RCCA, Algorithmen, BTCA usw.), Verfügbarkeit und Proaktivität der Gesprächspartner, Teams, Kontinuität;
  • Qualität der Abwicklung: Das Middle Office entscheidet über die Qualität der Abwicklungsaufträge unserer verschiedenen Gegenparteien.

Die Ratings der Intermediäre werden zweimal im Jahr aktualisiert. Auf dieser Grundlage wird auch die Liste der ausgewählten Intermediäre zweimal im Jahr überprüft.

Die oben beschriebene Zusammenfassung unserer Auswahlpolitik wird bei jeder Änderung dieser Politik aktualisiert. Sie kann auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.

4. Richtlinie zur Handhabung von Interessenkonflikten

Carmignac unternimmt alle Anstrengungen, um Interessenkonflikte zu erkennen, die bei der Erbringung von Anlage- oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen oder bei der Fondsverwaltung auftreten können.

Carmignac verfügt über eine Politik zum Umgang mit Interessenkonflikten (in Englisch), die der Größe, der Struktur, der Art, der Bedeutung und der Komplexität der Geschäfte von Carmignac angemessen ist. Sie umfasst Verfahren und Maßnahmen zur Bewältigung von Interessenkonflikten, um den Vorrang der Kundeninteressen und die Wahrung der Marktintegrität zu gewährleisten.
Carmignac unterhält und aktualisiert außerdem ein Register, in dem Situationen aufgeführt sind, in denen ein Interessenkonflikt im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgetreten ist oder auftreten kann.
Wenn die von Carmignac getroffenen organisatorischen oder administrativen Maßnahmen zur Bewältigung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um das Risiko einer Beeinträchtigung der Anlegerinteressen mit hinreichender Sicherheit zu vermeiden, informiert Carmignac die Anleger über die allgemeine Art und/oder die Quelle dieser Interessenkonflikte.
Es wurde ein Verzeichnis der Interessenkonflikte erstellt, in dem die Umstände aufgeführt sind, die zu einem Interessenkonflikt führen oder führen können. Diese Aufstellung ermöglicht es Carmignac, Interessenkonflikte, die bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen zwischen ihren eigenen Interessen und denen ihrer Kunden oder zwischen den Interessen mehrerer Kunden auftreten können, zu erkennen und gegebenenfalls angemessen zu regeln.
Dies beinhaltet die Identifizierung und Überwachung der folgenden Punkte:

  • die Beteiligung eines Mitarbeiters an einer oder mehreren von der Verwaltungsgesellschaft angebotenen Wertpapierdienstleistungen
  • die Trennung von Tätigkeiten, die zu potenziellen Konflikten führen können (z. B. eigene Tätigkeiten und Tätigkeiten im Auftrag Dritter)
  • die Weitergabe von vertraulichen oder privilegierten Informationen innerhalb der Verwaltungsgesellschaft
  • externe Geschäftsinteressen, die von Mitarbeitern der Verwaltungsgesellschaft auf persönlicher Basis oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gehalten werden
  • Provisionen, die im Zusammenhang mit den von der Verwaltungsgesellschaft oder für ihre Rechnung erbrachten Dienstleistungen oder Tätigkeiten gezahlt oder erhalten werden
  • die Art und Weise, in der die Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Finanzprodukten vergütet werden
  • Vorteile oder Geschenke, die die Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten können
  • mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Auswahl von Vermittlern und Dienstleistern
  • das Management von Zwischenfällen zum Schutz des Vorrangs der Interessen des Kunden
  • die persönlichen Kontobewegungen der Mitarbeiter
  • die Gewährung von Geschenken an und/oder die Annahme von Geschenken von Kunden und Dienstleistern.

5. Zusammenfassung der Anlegerrechte

Diese Zusammenfassung wurde im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/1156 erstellt und erhebt nicht den Anspruch, eine vollständige Liste der Anlegerrechte zu sein. Weitere Einzelheiten sind dem Verkaufsprospekt, dem Basisinformationsblatt, der Satzung und/oder dem Verwaltungsreglement (nachstehend als "rechtliche Unterlagen des Fonds" bezeichnet) des jeweiligen Fonds zu entnehmen. (Der Begriff "Fonds" wird hier im weitesten Sinne als jeder Organismus für gemeinsame Anlagen definiert, für den Carmignac Gestion oder Carmignac Gestion Luxemburg die Verwaltungsgesellschaft ist)

5.a. Recht auf Informationen über die Anlagen

Die Anleger haben das Recht, die folgenden Informationen über den Fonds zu erhalten:

  • das Basisinformationsdokument (KID)
  • das Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger (KIID)
  • den Verkaufsprospekt
  • die Jahres- und Halbjahresfinanzberichte

Der Verkaufsprospekt, das KID, das KIID und die Finanzberichte des Fonds sind auf der Website oder auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Das KID, KIID muss dem Zeichner vor der Zeichnung zur Verfügung gestellt werden.

5.b. Recht auf Rücknahme von Anlagen

Rücknahmen erfolgen unter den Bedingungen und nach den Verfahren, die im Prospekt festgelegt sind. Das Rücknahmerecht ist an die Bedingung geknüpft, dass alle Dokumente vorgelegt werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu gewährleisten.

5.c. Bearbeitung von Kundenbeschwerden

Carmignac hat ein operatives Verfahren zur schnellen und effizienten Bearbeitung von Kundenbeschwerden eingeführt und unterhält dieses. Jede Beschwerde kann per E-Mail an complaints@carmignac.com oder per Post an die Compliance-Abteilung gerichtet werden:

  • CARMIGNAC GESTION, 24 place Vendôme Paris, Frankreich, für französische Anleger; oder
  • Carmignac UK Ltd, 2 Carlton House Terrace, London, SW1y 5AF für britische Anleger; oder an
  • Carmignac Gestion Luxembourg, City Link, 7, rue de la Chapelle - L-1325 Luxemburg für alle anderen Anleger.

Carmignac bestätigt den Eingang der Beschwerde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach deren Eingang, es sei denn, der Kunde hat in der Zwischenzeit eine Antwort erhalten.

Im Falle Frankreichs wird dem Kunden innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Beschwerde bei Carmignac eine Antwort erteilt, es sei denn, es liegen hinreichend begründete außergewöhnliche Umstände vor. Bei anhaltenden Streitigkeiten kann sich der Kunde an einen Vermittler wenden, z. B. an den Ombudsmann der AMF. Die Adresse des Ombudsmannes der AMF lautet: Autorité des Marchés Financiers, The AMF Ombudsman, 17 place de la Bourse, 75082 PARIS CEDEX 02, FRANCE. Das AMF-Schlichtungsantragsformular und die Schlichtungscharta sind online verfügbar unter www.amf-france.org.

Für Luxemburg: Im Falle eines Streitfalls:

  • Carmignac antwortet innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde. Kann die Antwort nicht innerhalb dieser Frist erteilt werden, kann sich der Beschwerdeführer direkt an die zuständige Behörde wenden:
  • Entweder per Post an die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), L-2991 Luxemburg;
  • oder per E-Mail an direction@cssf.lu. Um die Einreichung eines Beschwerdeantrags zu erleichtern, veröffentlicht die CSSF ein Antragsformular auf ihrer Website unter www.cssf.lu.
  • Hat der Beschwerdeführer innerhalb der im vorstehenden Absatz genannten Frist keine Empfangsbestätigung oder zufriedenstellende Antwort erhalten, kann er seinen Antrag innerhalb eines Jahres ab dem Datum, an dem er seinen Beschwerdeantrag bei dem Finanzinstitut gemäß der CSSF-Verordnung 16-07 eingereicht hat, bei der CSSF einreichen.

Britische Anleger, die eine Unzufriedenheit oder eine Beschwerde bei Carmignac UK Ltd. einreichen, erhalten innerhalb von 8 Wochen eine endgültige Antwort. Wenn ein Beschwerdeführer die endgültige Antwort nicht akzeptiert und er als berechtigter Beschwerdeführer gilt, kann er seine Beschwerde innerhalb von sechs Monaten per Post oder telefonisch an den Financial Ombudsman Service, Exchange Tower, London E14 9SR oder 0800 023 4567 richten.

Weitere Einzelheiten über die Berechtigung zur Inanspruchnahme dieses Dienstes werden von Carmignac UK Ltd in ihrer endgültigen Antwort mitgeteilt.

5.d. Grenzüberschreitende Beschwerde

Sie können FIN-NET auch nutzen, um eine grenzüberschreitende Beschwerde einzureichen, wenn Sie in einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums leben, wenn Sie eine Beschwerde gegen einen Finanzdienstleister in einem anderen Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums haben, wenn Sie eine Beschwerde eingereicht haben, aber mit der Antwort nicht zufrieden sind, und wenn Sie wissen möchten, welche alternative Streitbeilegungsstelle den Streitfall lösen könnte.

Um eine Beschwerde an ein Mitglied des FIN-NET-Netzes zu richten, können Sie sich direkt an ein FIN-NET-Mitglied wenden und um Beratung bitten. Klicken Sie hier, um die Kontaktdaten aller Mitglieder in den einzelnen Ländern zu erfahren.

Und schließlich haben Sie immer das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten.

5.e. Wenn Sie Anteile an einem Investmentfonds halten (FCP)

Die Rechte der Miteigentümer werden durch Anteile repräsentiert, wobei jeder Anteil demselben Bruchteil des Fondsvermögens entspricht. Jeder Anteilsinhaber hat ein Miteigentumsrecht an den Vermögenswerten des Fonds, das der Anzahl der von ihm gehaltenen Anteile entspricht.

5.f. Wenn Sie Anteile an einer SICAV/ICAV/OEIC halten

Sie sind berechtigt, zu Aktionärsversammlungen eingeladen zu werden, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten daran teilzunehmen und dort abzustimmen.

6. Hinweis zu Solvency II

Gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der AMF-Position 2004-07 teilen wir Ihnen mit, dass Carmignac, um den Bedürfnissen professioneller Anleger, die den Anforderungen der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) unterliegen, gerecht zu werden, innerhalb einer Frist von mindestens 48 Stunden nach der letzten Veröffentlichung des Nettoinventarwerts einen Bericht über die Zusammensetzung des Portfolios seiner Fonds vorlegen kann. Die übermittelten Informationen sind streng vertraulich und werden ausschließlich zur Bestimmung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen verwendet. Sie dürfen unter keinen Umständen zu verbotenen Praktiken wie Market Timing oder Late Trading durch die Anteilsinhaber, die diese Informationen erhalten, führen.

7. Nebenverwahrer-Liste

In bestimmten Ländern delegieren Verwahrer die Verwahrfunktion:

8. Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik von Carmignac Gestion wurde vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt. Die Bestimmungen der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom Vergütungs- und Ernennungsausschuss überprüft und an den sich ändernden rechtlichen Rahmen angepasst. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie die Vergütung und die Leistungen berechnet werden. Ein Exemplar der Richtlinie ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.

Die Vergütungspolitik von Carmignac UK Ltd wurde vom Verwaltungsrat genehmigt. Die Bestimmungen der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom Vergütungs- und Ernennungsausschuss überprüft und an die sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden.

Für weitere Informationen über den Vergütungs- und Ernennungsausschuss:

9. Research-Zahlungskonto (Research Payment Account, RPA) – Selbstauskunft

Bitte klicken Sie hier, um auf das Formular zur Offenlegung des Research-Zahlungskonto (Research Payment Account, RPA) – Selbstauskunft

10. Liste der Teilfonds und Anteilsklassen

Die aktuellen Informationen über die aktuellen Anteilsklassen sind auf der Website von Carmignac www.carmignac.com oder am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

11. Marktsondierung

Für alle Anfragen im Zusammenhang mit Marktsondierungen senden Sie bitte eine E-Mail an marketsounding@carmignac.com. Die Abteilung Compliance und Interne Kontrolle ("Compliance") wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die nächsten Schritte zu besprechen. Bitte wenden Sie sich nicht direkt an einen Mitarbeiter von Carmignac, bevor Sie sich mit Compliance in Verbindung gesetzt haben.

12. Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

SFDR EU 2019/2088 ARTIKEL 4 - Berücksichtigung negativer Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Carmignac Gestion bestätigt als Finanzmarktteilnehmer, dass es im Rahmen seiner Tätigkeit und der Verwaltung von Finanzprodukten die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI) bei der Anlageentscheidung berücksichtigt. Wir sind der Ansicht, dass die Überwachung und Priorisierung sowohl der Auswirkungen von Umwelt- und Sozialfragen auf Investitionsentscheidungen als auch der Auswirkungen dieser Investitionen auf Umwelt- und Sozialfragen zu unseren Zielen und unserer Pflicht als verantwortungsbewusster Investor gehört.
Die vollständige Erklärung zu den wichtigsten negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren finden Sie hier.

SFDR EU 2019/2088 ARTIKEL 10 - Nachhaltigkeitsbezogene Informationen - Offenlegung
Für relevante Fonds hat Carmignac spezifische Offenlegungsdokumente pro Fonds herausgegeben, je nachdem, ob sie ökologische oder soziale Merkmale fördern ("Artikel 8"-Fonds) oder nachhaltige Investitionen zum Ziel haben ("Artikel 9"-Fonds).

13. Swing Pricing Politik

15. Einrichtungen, die Anlegern gemäß Artikel 92 der Richtlinie 2009/65 / EG zur Verfügung gestellt werden

CARMIGNAC GESTION
24, place Vendôme - F - 75001 Paris
Tel.: (+33) 01 42 86 53 35
Von der AMF zugelassene Portfolioverwaltungsgesellschaft.
SA mit einem Kapital von 13 500 000 € - RCS Paris B 349 501 676.

CARMIGNAC GESTION LUXEMBURG
City Link - 7, rue de la Chapelle - L - 1325 Luxemburg.
Tel.: (+352) 46 70 60 1
Tochterunternehmen von Carmignac Gestion
Von der CSSF zugelassene Verwaltungsgesellschaft für Investmentfonds.
SA mit einem Kapital von 23 000 000 € - RCS Luxembourg B67549

Rechtliche Hinweise

Die hier dargestellten Informationen stellen weder einen Vertragsbestandteil noch eine Anlageberatung dar. Diese Informationen können unvollständig sein und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Wertverläufe zu. Für bestimmte Personen oder Länder kann der Zugang zu den Fonds beschränkt sein. Sie dürfen insbesondere weder direkt noch indirekt einer „US-Person“ wie in der US-amerikanischen „S Regulation“ und/oder im FATCA definiert bzw. für Rechnung einer solchen US-Person angeboten oder verkauft werden. Die Fonds sind ist mit einem Kapitalverlustrisiko verbunden. Die Risiken und Kosten sind in den Wesentlichen Anlegerinformationen (WAI) / im Kundeninformationsdokument (KID) beschrieben. Die Prospekte, WAI / KID und Jahresberichte der Fonds stehen auf dieser Website zur Verfügung und sind auf Anforderung bei der Verwaltungsgesellschaft bzw. in Österreich bei der Ersten Bank der österreichischen Sparkassen AG OE 01980533/ Produktmanagement Wertpapiere, Petersplatz 7, 1010 Wien, erhältlich. Die Wesentlichen Anlegerinformationen / die Kundeninformationsdokumente sind dem Zeichner vor der Zeichnung auszuhändigen.