Verschmelzung des „Flexible Allocation 2024“ mit dem „Flexible Bond“ von Carmignac Portfolio

Veröffentlicht am
13 September 2024
Lesezeit
2 Minuten Lesedauer

13. September 2024, Luxemburg

Mitteilung an die Anteilsinhaber

Sehr geehrter Anteilsinhaber,

wir danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Es ist uns eine Ehre, Sie zu den Anteilsinhabern von „Carmignac Portfolio“ (die „Gesellschaft“) zählen zu dürfen.

Dieses Dokument ist wichtig und erfordert Ihre Aufmerksamkeit. Da Sie in denTeilfonds von Carmignac Portfolio Flexible Bond investiert haben, ist diese Mitteilung relevant für Sie.

Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachberater.

Verschmelzung des Teilfonds „Flexible Allocation 2024“(Ein Teilfonds, der nicht zur Veräußerung an nicht qualifizierte Anleger in der Schweiz zugelassen ist)mit dem Teilfonds „Flexible Bond“

Hiermit möchten wir Sie von dem Beschluss des Verwaltungsrates der Gesellschaft in Kenntnis setzen, die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Teilfonds Carmignac Portfolio Flexible Allocation 2024,ein Teilfonds, der nicht zur Veräußerung an nicht qualifizierte Anleger in der Schweiz zugelassen ist, und Carmignac Portfolio Flexible Bond („Flexible Bond“) zu verschmelzen.

Der Teilfonds „Flexible Bond“ wird unverändert weitergeführt, und die Verschmelzung wird auf die bestehenden Anleger dieses Teilfonds keine Auswirkungen haben.

Diese Mitteilung ist für Sie nur von Bedeutung, wenn Sie Anleger des Teilfonds „Flexible Bond“ sind. Diese Mitteilung wurde herausgegeben und an Sie versandt, um Ihnen angemessene und genaue Informationen hinsichtlich der Verschmelzung zur Verfügung zu stellen, damit Sie sich ein fundiertes Urteil über die Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre Anlage bilden können.

Unbeschadet der Mitteilungsanforderungen und des Rechts auf eine kostenlose Rücknahme bzw. einen kostenlosen Umtausch wird die Verschmelzung automatisch abgewickelt und bedarf nicht Ihrer vorherigen Genehmigung oder Zustimmung.

Sollten Sie mit der geplanten Verschmelzung nicht einverstanden sein, sind Sie, wie in dieser Mitteilung nachfolgend genauer beschrieben, dazu berechtigt, eine kostenlose Rücknahme Ihrer Anteile zu verlangen.

Die Verschmelzung erfolgt am 19. November 2024.

Anteilsinhaber, die die Verschmelzung nicht akzeptieren, können ihre Anteile innerhalb von dreißig (30) Tagen ab der Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung gebührenfrei zurückgeben.

Wenn Sie ein Vertriebspartner von Carmignac sind und Ihre Kunden Fragen zu dieser Änderung haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem lokalen Vertreter für professionelle Anleger in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Denham
Vorsitzender des Verwaltungsrats

Der Prospekt für die Schweiz, das Basisinformationsblatt, die Satzung, die Jahresberichte und die Halbjahresberichte für die Schweiz können kostenlos beim Vertreter in der Schweiz bezogen werden.

Vertreter in der Schweiz:
CACEIS (Switzerland) SA
Route de Signy 35
CH-1260 Nyon

Zahlstelle in der Schweiz:
CACEIS Bank, Montrouge, Nyon Niederlassung / Schweiz
Route de Signy 35
CH-1260 Nyon

Nyon, 13. September 2024

ISINs:

A EUR ACC (LU0336084032), A EUR YDIS (LU0992631050), INCOME A EUR (LU1299302684),
A CHF ACC HDG (LU0807689665), A USD ACC HDG (LU0807689749),
E EUR ACC (LU2490324337), F EUR ACC (LU0992631217), F CHF ACC HDG (LU0992631308),
F USD ACC HDG (LU2427321547), FW EUR ACC (LU2490324501), IW EUR ACC (LU2490324410)

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