Carmignac

Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR): in der Praxis

85% des verwalteten Vermögens entsprechen den Vorgaben von Artikel 8 und 9 der SFDR

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Was ist das für eine Verordnung? Für wen gilt sie? Welche Ziele werden damit verfolgt? Welche Folgen hat sie für uns? Schauen Sie sich unser Video an, in dem wir erklären, was die SFDR für aktive Vermögensverwalter wie Carmignac in der Praxis bedeutet.

Kurzüberblick zur SFDR

Die SFDR gilt seit März 2021. Sie soll für erhöhte Transparenz bei nachhaltigen Investitionen sorgen und Anlegern den Vergleich von Finanzprodukten anhand allgemeiner Kriterien ermöglichen.

Mit dieser Neuregelung müssen Vermögensverwaltungsgesellschaften nun Produkte, die Umwelt- und/oder Sozialkriterien fördern (Art. 8) und solche mit nachhaltigen Zielen (Art. 9) von anderen Produkten (Art. 6) unterscheiden.

Wir haben uns auf eine lange Reise begeben, die Demut, Entschlossenheit und eine gemeinsame Aufklärung erfordert, um Maßnahmen zu ergreifen. Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, und der hohe Anteil des von uns verwalteten Vermögens, das bereits heute die Anforderungen von Artikel 8 und 9 erfüllt, unterstreicht Carmignac's klares Bekenntnis zu nachhaltigen Anlagen, die bis Ende des Jahres 90% ausmachen sollen.

- Maxime Carmignac

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Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) 2019/2088 ist eine EU-Verordnung. Sie verlangt von Vermögensverwaltern, ihre Fonds entweder als „Artikel-8“-Fonds, die ökologische und soziale Merkmale bewerben, als „Artikel-9“-Fonds, die nachhaltige Anlagen mit messbaren Zielen tätigen, oder als „Artikel-6“-Fonds, die nicht unbedingt ein Nachhaltigkeitsziel verfolgen, einzustufen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj.

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